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Schulen im Landkreis Mansfeld-Südharz

Der Landkreis ist Träger der weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen. Dazu zählen die Sekundarschulen, Gymnasien und Förderschulen. Zudem sind die Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz ebenfalls in der Verantwortung des Landkreises.

Für die Grundschulen sind die Gemeinden zuständig. Eine Übersicht dazu finden Sie im Schulentwicklungsplan des Landkreises. Gleiches gilt für die Schulen in privater Trägerschaft.

Zudem finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis.

2.000 Quadratmeter Betonsteinpflaster haben das alte Schotter-Splitt-Gemisch auf dem Pausenhof abgelöst. Mehrere neue Sitzblöcke und Jugendbänke (sogenannte „Lümmelbänke“) und eine Tischtennisplatte wurden aufgestellt. Als grüne Farbgeber wurden 12 neue Bäume gepflanzt und mehrere Kübelpflanzen aufgestellt. Auch ein neuer Fahrradständer steht jetzt am Eingang zum Schulhof. Mit der offiziellen Übergabe sind dann auch die Arbeiten im Außenbereich des Gymnasiums insgesamt abgeschlossen, denn bereits seit September 2013 können die Schülerinnen und Schüler die ebenfalls neu gebaute Sportanlage nutzen. Hier sind mehrere Laufbahnen, Weitsprung- und Kugel-stoßanlagen und Spielfelder für Basketball, Volleyball, Fußball und Handball entstanden. Insgesamt hat der Landkreis Mansfeld-Südharz für die Neugestaltung von Sportanlagen und Pausenhof rund 1,3 Millionen Euro investiert. Nach rund 8 Monaten Bauzeit ist die Um- und Neugestaltung des Pausenhofes am Martin-Luther-Gymnasium in der Lutherstadt Eisleben abgeschlossen. Offizielle Übergabe im Beisein der Landrätin Dr. Angelika Klein. ------------------------------------------------------------------ Urheberschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz: ------------------------------------------------------------------ Über einen gemeinsamen Fotopool stellt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz ausgewählte Motive für private und nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung. Mit der Nutzung des Motives erkennen Sie nachfolgende Nutzungsbedingungen verbindlich an: Verwendungszweck Die Nutzung einzelner Motive aus dem Fotopool Mansfeld-Südharz ist zulässig, um diese für eigene Printprodukte, CD-ROM / DVD-Produkte oder zur Illustration eigener Internet-Seiten zu verwenden. Die Verwendung des Bildmaterials ist auf maximal zehn Motive pro Produkt beschränkt. Die Weitergabe von Bildern aus dem Fotopool Mansfeld-Südharz gegen Entgelt ist untersagt, sofern nicht hierzu gesonderte Vereinbarungen mit dem Urheber der Fotorechte getroffen wurden. Die Vorhaltung der von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz angebotenen Motive in anderen Datenbanken als www.mansfeldsuedharz.de/fotoweb ist nicht zulässig. Die Reproduktion der gesamten Datenbank www.mansfeldsuedharz.de/fotoweb oder wesentlicher Teile derselben ist - auch in Form von Linklisten o.ä. - unzulässig. Kenntlichmachung der Urheberschaft Bei Veröffentlichung von Produkten, die Motive aus dem Fotopool in Urheberschaft der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz verwenden, ist im Impressum und/oder im Zusammenhang mit dem verwendeten Bildmotiv durch Angabe der Quelle Landkreis Mansfeld-Südharz die Herkunft des Bildes eindeutig kenntlich zu machen. Wird in einer Bildbeschreibung dieses Fotopools zu einem Motiv der Name des Fotografen bzw. der Fotografin genannt, dann ist jede Verwendung des Bildes an eine Nennung des Fotografen/der Fotografin im entsprechenden Produkt gebunden.

Übersicht Schulen in Trägerschaft des Landkreises

Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in seine Schulen investiert und wird auch künftig kräftig in die Bildungslandschaft MSH investieren.

Welche Schulen gibt es wo? Hier finden Sie eine Übersicht - sortiert nach Schulart und Standort.

Schulentwicklungsplanung

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist für die Schulentwicklungsplanung zuständig. Hierbei werden alle Schulformen betrachtet, so dass sich hier neben den Schulen in Trägerschaft des Landkreises auch die Grundschulen und die Schulen in privater Trägerschaft wiederfinden. Der Kreistag Mansfeld-Südharz muss die Schulentwicklungsplanung beschließen.

Busse der Verkehrsgesellschaft Südharz

Schülerbeförderung

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Landkreis regelt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und darauf aufbauend eine vom Kreistag beschlossene Satzung.

In bestimmten Fällen haben Schülerinnen und Schüler auch einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Die Schülerbeförderungssatzung und alle Antragsformulare finden Sie hier.

 

Einschulungsuntersuchung

(Gesundheitsamt)

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, muss es im Rahmen einer Einschulungsuntersuchung amtsärztlich untersucht werden. Es werden Motorik (Fein- und Grobmotorik), Sprache und Wissen überprüft. Zudem erfolgt ein Seh- und Hörtest. Die Untersuchung im Gesundheitsamt des Landkreises dauert ca. 40-50 min.

Für die Einschulungsuntersuchung erfolgt die Terminvergabe entweder bei Schulanmeldung oder über die Schule nach der Schulanmeldung.

Zur Untersuchung bringen Sie bitte den Impfausweis des Kindes, das Vorsorgeuntersuchungsheft (U-Heft), den ausgefüllten Elternfragebogen und falls vorhanden die Brille mit.

Für die Schultauglichkeitsuntersuchung von Asylbewerbern und Migranten vereinbaren Sie bitte einen Termin - gern per E-Mail unter schularzt@lkmsh.de - und geben dabei Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer an. Zur Untersuchung bringen Sie bitte Ausweisdokumente, Impfdokumente und falls vorhanden die Brille und/ oder weitere Hilfsmittel mit. Die Vorstellung des Kindes in Begleitung eines Dolmetschers/Übersetzers ist empfehlenswert.

Ansprechpartner für die Schuleingangsuntersuchung ist das Gesundheitsamt: 03464/535-4401

 

Ansprechpartner

Christin Hachmeister-Hübner

Leiterin Schul- und Sportamt

Telefon:   +49 (0) 3464 535 3201

E-Mail     schulverwaltung@lkmsh.de