Benutzungsordnung und Gebührensatzung
Benutzungsordnung und Gebührensatzung als pdf-Datei gültig für das Regionales Medienzentrum
Benutzungsordnung für das Bibliotheksnetzwerk Mansfeld-Südharz
Auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDK), der Ordnung des Leihverkehrs in der BRD (LVO), der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA), der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Bibliotheken (RdErl. MK LSA), der Verwaltungskostensatzungen der am Netzwerk beteiligten Bibliotheken (Regionales Medienzentrum, Stadtbibliothek Eisleben, Stadtbibliothek Sangerhausen, Stadtbibliothek Hettstedt) in der jeweils gültigen Fassung wird folgende Benutzungsordnung festgelegt:
Benutzungsordnung
§ 1 Benutzungsrecht
Die Benutzung der Bibliotheken als öffentliche Einrichtung ist für jedermann nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung gestattet.
Die Bibliotheken können für die Ausleihe einzelner Medien besondere Bestimmungen treffen.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Gebühren
Für die Ausleihe außer Haus, die Benutzung des Bestandes in der Einrichtung, die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen und bei Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren lt. Gebührensatzung erhoben.
§ 4 Anmeldung, Benutzerausweis
1. Die Kunden melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder eines
gleichgestellten Dokumentes an.
Minderjährige können Benutzer werden, wenn sie sich im siebenten Lebensjahr
befinden.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen durch ihre
gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.
2. Die Benutzungsordnung gilt für alle Kunden bzw. deren gesetzliche Vertreter.
Durch Unterschrift auf dem Benutzerausweis erkennen sie diese an.
3. Für die Benutzung der Bibliothek ist ein Benutzerausweis erforderlich, der bei der
Anmeldung ausgestellt wird. Er ist kostenpflichtig.
Dem Benutzer wird eine Benutzungsordnung und Gebührensatzung ausgehändigt.
Die Kunden erklären sich gleichzeitig mit der elektronischen Speicherung ihrer persön-
lichen Daten einverstanden. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Namens- und
adressänderungen, sowie der Verlust des Benutzerausweises sind der Bibliothek umgehend
mitzuteilen. Nach der Verlustmeldung wird der Ausweis, zur Vermeidung einer miss-
brauchlichen Verwendung durch Dritte, gesperrt. Der Benutzerausweis ist bei der Ausleihe
und Rückgabe der Medien unbedingt mitzubringen.
Personen ab 16 Jahren dürfen nicht auf den gebührenfreien Benutzerausweis anderer
Personen Medien entleihen.
4. Personen, die aus Informationsgründen oder als Teilnehmer an Veranstaltungen in der
Bibliothek die Einrichtung nutzen, müssen nicht zwangsläufig einen Ausweis erwerben.
Sie gelten als nicht eingetragene Benutzer.
§ 5 Ausleihe, Verlängerung, Bestellung, Vorbestellung
1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien für 4 Wochen ausgeliehen.
Ausnahme bilden CD, CD-ROM, DVD, Video und Zeitungen und Zeitschriften, für
diese Medien beträgt die Leihfrist 2 Wochen.
Der Geräteverleih beträgt 8 Tage.
Präsenzbestände werden nicht ausgeliehen.
2. Bei offenstehenden Gebühren ab 20 Euro werden die entliehenen Medien zurückgefordert
und bis zur Bezahlung keine weiteren mehr ausgeliehen.
Darüber hinaus kann die Bibliothek in begründeten Einzelfällen auch bei geringeren Ge-
bührenrückständen die Entscheidung über die Ausleihe von Medien von der Rückgabe
anderer entliehener Medien, bei denen die Leihfrist bereits abgelaufen ist, sowie von der
Begleichung von Zahlungsrückständen abhängig machen.
3. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag um eine weitere Leihperiode verlängert werden,
soweit keine Vorbestellung vorliegt. Der Verlängerungsantrag kann auch schriftlich,
telefonisch oder per Mail unter Angabe von Fälligkeitsdatum, Namen und Ausweisnummer
erfolgen. Bei Verlängerung per Mail wird der Eingang bis Ende der Öffnungszeit dem
laufenden/gleichen Tag danach dem folgenden Tag zugeordnet.
4. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Wird das Medium nicht innerhalb von
einer Woche nach Benachrichtigung abgeholt, kann es anderweitig verliehen werden.
Die Bibliotheken können die Möglichkeit der Vorbestellung generell aufheben, begrenzen
oder zeitweise einschränken.
5. Die Bibliothek ist berechtigt, kurzzeitig oder dauerhaft Leihbeschränkungen auszu-
sprechen. Über Leihbeschränkungen ist der Benutzer zu informieren.
6. Digitale virtuelle Medien im Projekt „Onleihe“ werden 14 Tage ausgeliehen (Ausnahme
bilden die ePaper, hier gilt eine Ausleihfrist von 1 Tag, d.h. vom Ausleihtag bis Mitternacht
des darauf folgenden Tages)
§ 6 Leihverkehr
Im Auftrag des Kunden beschafft die Bibliothek nach den dafür geltenden Bestimmungen
Literatur über den Leihverkehr aus anderen Bibliotheken. Für deren Nutzung gelten zusätzlich
die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek.
Medien, die im Bibliotheksnetzwerk zur Verfügung stehen, werden über den internen Leihverkehr bereitgestellt. Bei Versand per Post oder Kurier wird die Zahl der entliehenen Medieneinheiten auf 10 je Kunde begrenzt. Dabei anfallende Gebühren werden lt. Gebührensatzung des Bibliotheksnetzwerkes Mansfeld-Südharz erhoben.
§ 7 Behandlung der Medien
1. Die Kunden sind verpflichtet, die Medien der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie
vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
2. Entliehene Ton- und Bildträger sowie Computersoftware dürfen nur auf den handels-
üblichen Geräten und unter den von den Herstellern vorgeschriebenen Voraussetzungen
abgespielt werden. Die Kunden haften für die Einhaltung des Urheberrechts und der
Jugendschutzbestimmungen.
3. Verlust und Beschädigung entliehener Medien sind der ausleihenden Bibliothek unver-
züglich anzuzeigen.
4. Für jede Beschädigung sind die Instandsetzungskosten und bei Verlust der Wiederbe-
schaffungswert zu entrichten oder ein Ersatzexemplar zu liefern.
5. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haften die
Kunden bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.
6. Die Ersatzleistung wird auch fällig, wenn der Kunde für Schäden oder Verlust nicht ver-
antwortlich gemacht werden kann (Diebstahl, Brand…). Er haftet auch in jedem Fall für
die unzulässige Weitergabe an Dritte. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben
oder beheben zu lassen.
7. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien an Geräten oder
sonstigen Gegenständen des Benutzers entstehen.
§ 8 Überschreitung der Leihfrist
1. Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist ohne besondere Auf-
forderung bei der Ausleihstelle zurückzugeben, bei der sie entliehen wurden.
2. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe oder Verlängerung der Medien werden Bearbeitungs-
und Versäumnisgebühren lt. Gebührensatzung des Netzwerkes Mansfeld-Südharz
erhoben, auch wenn noch keine schriftliche Mahnung erfolgt ist.
3. Die Bibliothek schickt eine schriftliche Aufforderung, wenn die Ausleihfrist um
4 Ausleihtage bei 4-wöchiger Leihfrist und um 2 Ausleihtage bei 2-wöchiger
Leihfrist überschritten ist.
Bleiben weitere Aufforderungen erfolglos, wird nach 6 Wochen Vollstreckung eingeleitet
§ 9 Verhalten in den Bibliotheksräumen
1. Die Kunden sind verpflichtet, jede Störung anderer Kunden sowie des Bibliotheksbetriebes
zu vermeiden.
2. Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind nicht gestattet.
3. Tiere – mit Ausnahme von Blindenhunden - dürfen nicht mit in die Bibliothek gebracht
werden.
4. Der Inhalt von Taschen und Mappen ist auf Verlangen vorzuzeigen.
5. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus.
6. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Sachen des Kunden haftet die
Bibliothek nicht (auch wenn diese in einem Taschenschrank verschlossen sind).
§ 10 Internet / Kopien
Die in den Bibliotheken vorhandenen Internetzugänge können entsprechend ihrem Bildungs- und Informationsauftrag genutzt werden. Die Kunden sind für die Einhaltung des Urheberrechts und der Jugendschutzbestimmung verantwortlich. Das Abrufen rechtswidriger Inhalte ist untersagt.
Die Bibliotheken sind nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und
die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Zugänge abgerufen
werden.
§ 11
Die Benutzungsordnung wird zur Einsicht in der Einrichtung ausgelegt bzw. ausgehängt.
Sie ist außerdem auf der Web-Site www.mansfeldsuedharzportal.de veröffentlicht.
§ 12 Inkrafttreten
Alle Formulierungen gelten auch für die weibliche Form.
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gebührensatzung
§ 1 Allgemeines
Die Benutzung der Bibliothek ist gegen eine Gebühr möglich.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schüler, zahlen keine Benutzungsgebühr.
Der Erwerb eines Benutzerausweises ist für alle Kunden erforderlich.
Für besondere Dienstleistungen und bei Überschreitung der Leihfrist werden zusätzlich
Gebühren erhoben.
§ 2 Benutzungsgebühren
1. Benutzungsgebühr Gültigkeit 12 Monate 12,00 €
für Kinder und Jugendliche und Schüler entfällt gemäß § 1 die Benutzungsgebühr
2. für weitere im Haushalt lebende Personen
wenn eine Person 12,00 € gezahlt hat 5,00 €
3. Benutzungsgebühr Gültigkeit 4 Wochen ohne Verlängerung 3,00 €
4. Benutzungsgebühr Gültigkeit 1 Tag 1,50 €
5. Internetnutzung 0,50 € / 15 Min.
§ 3 Verwaltungsgebühren
1. Erwerb eines Benutzerausweises einmalig 2,50 €
2. Ersatzbenutzerausweis bei Verlust 10,00 €
3. Vorbestellung einer entliehenen Medieneinheit 1,00 €
4. Anfertigen von Kopien und Ausdrucken je Blatt (einseitig)
nur aus Medien, die die Bibliothek zur Verfügung stellt und/oder Bibliotheks-
eigentum sind 0,10 €
5. Die Gebühren für die Auftragserteilung der Inanspruchnahme der Fernleihe
lt. LVO pro Fernleihe
zuzüglich der anfallenden Portokosten 1,50 €
6. Im Bibliotheksnetzwerk Mansfeld-Südharz beträgt die Gebühr für die
Inanspruchnahme der Ausleihe pro Medium von anderen Netzwerk-
partnern als der eigenen Bibliothek 0,50 €
7. Verleih von Geräten und Zubehör (betrifft nur Regionales Medienzentrum)
Gerät | 1 Tag | 3 Tage | weiterer Tag |
Datenprojektoren/ Beamer | 15,00 € | 40,00 € | 10,00 € |
Digitaler Camcorder | 15,00 € | 40,00 € | 10,00 € |
Videoprojektoren | 10,00 € | 25,00 € | 8,00 € |
Digitaler Fotoapparat | 4,00 € | 10,00 € | 3,00 € |
Tonfilmprojektor | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
Beschallungsbox | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
DVD – Player | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
Videorekorder | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
Analoge Videokamera | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
Keyboard | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
Mobile Leinwand | 5,00 € | 13,00 € | 3,00 € |
Videoplayer | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Kassettenrecorder | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Diaprojektor | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Overheadprojektor | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Sofort- Präsenter | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Fotoapparat | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Richtmikrofon | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
Stative | 2,50 € | 6,00 € | 2,00 € |
8. Verzugsgebühren
Der Kunde ist verpflichtet, das entliehene Medium nach Ablauf der Leihfrist
unaufgefordert zurückzugeben.
Die im Einzelnen möglichen Leihfristen sind der Benutzungsordnung zu entnehmen.
Wurde das entliehene Medium auch 6 Wochen nach Ende der Leihfrist nicht zurück-
gegeben, gibt die Bibliothek die Angelegenheit an die jeweilige Gebietskörperschaft
zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen weiter.
Die aufgrund des Tätigwerdens der Vollstreckungsbehörde entstehenden Gebühren und
Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt und richten sich nach dem
Verwaltungsvollstreckungsgesetz in Verbindung mit den dort genannten Vorschriften
der Abgabenordnung.
8.1. Bei einer vierwöchigen Leihfrist ist die Überschreitung der Ausleihfrist
um bis zu 4 Ausleihtagen, bei einer zweiwöchigen Leihfrist die Überschreitung um bis
zu 2 Ausleihtagen gebührenfrei.
Im Falle der Leihfristüberschreitung je Medieneinheit und angefangener überzogener
Woche zuzüglich Porto
nach 1 Woche 1,00 €
nach 2 Wochen 2,00 €
nach 3 Wochen 3,00 €
nach 4 Wochen 4,00 €
nach 5 Wochen 5,00 €
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr betragen diese Gebühren
50%.
9. Gebühren, die für die Vorbereitung der Vollstreckung anfallen, werden lt. Gebühren-
satzung der Verwaltung berechnet.
10. Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist in Höhe der anfallenden
Kosten für Reparatur, Reinigung oder Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Ersatz-
exemplars zu leisten.
§ 4 Sonstige Gebühren
Bei Verlust eines Schlüssels vom Taschenschrank sind fällig 10,00 €.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
Eine Benutzungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig und danach, wenn die Frist abgelaufen und die Leistungen der Bibliothek wieder in Anspruch genommen werden.
Weitere Gebühren werden fällig:
§ 2.5. bei Inanspruchnahme
§ 3.1. bei Anmeldung
§ 3.2. bei Verlust des Ausweises
§ 3.3. bei Vorbestellung
§ 3.4. bei Inanspruchnahme
§ 3.5. bei Auftragserteilung
§ 3.6. bei Auftragserteilung
§ 3.7. bei Ausleihe
§ 3.8. bei Leihfristüberschreitung je nach Dauer und Anzahl der entliehenen Medien
§ 3.9. bei Überschreitung der Leihfrist nach 6 Wochen
§ 3.10. bei Verlust oder Beschädigung
§ 6 Gebührenschuldner
1. Gebührenschuldner ist derjenige, der durch die Inanspruchnahme der Leistung
unmittelbar begünstigt ist (Kunden) oder der die besonderen Leistungen beantragt.
2. Bei Minderjährigen sind die Gebührenschuldner die Erziehungsberechtigten bzw.
die gesetzlichen Vertreter.
§ 7 Billigkeitsmaßnahme
Von der Erhebung einer Gebühr kann auf Antrag insoweit abgesehen werden, wenn daran öffentliches Interesse besteht.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.