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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Mansfeldsuedharzportal www.mansfeldsuedharzportal.de wird vom

Regionales Medienzentrum (RMZ)*
Geiststr. 2

06295 Lutherstadt Eisleben
 

Tel:       03475 / 61 370
Fax:      03475 / 61 37 20


* Organisationseinheit der

Verwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz
Rudolf-Breitscheid-Str. 20 / 22
06526 Sangerhausen

Tel.:      03464 / 535-0
Fax:      03464 / 53 54 45

Kontakt zum Landkreis Mansfeld-Südharz
betrieben.

Zwischen dem Vertragspartner, im folgendem auch Kunde genannt, und dem Betreiber, Regionales Medienzentrum, im folgendem auch RMZ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:

[1] Gegenstand des Vertrags
1.1 Das RMZ erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars bzw. des "Mausklicks auf den Button "Einverstanden" angenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Bestätigungen oder Erklärungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen oder andere Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Das RMZ ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, die mindestens 4 Wochen beträgt, zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, schriftlich, so werden diese gemäß der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde frist- und formgerecht, so sind der Kunde und das RMZ jeweils berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen, spätestens jedoch mit den unter 5. genannten Fristen.
 
[2] Leistungen
2.1 Die Leistungen vom RMZ bestehen aus Schulungs-, Informations- und Datenübertragungsdienstleistungen. Das RMZ behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu ersetzen und Verbesserungen vorzunehmen. Das RMZ ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.
2.2 Die vom RMZ angebotenen Dienste werden einzeln online unter http://www.mansfeldsuedharzportal.de beschrieben und können Einschränkungen, Bedingungen und/oder speziellen Funktionalitäten unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, von diesen Einschränkungen/Bedingungen Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten.
2.3 Soweit das RMZ kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.4 Zur Erfüllung der Vertragspflichten von das RMZ genügt die Bereitstellung der Leistungen sowie die Anzeige der Bereitstellung gegenüber dem Kunden, es kommt nicht auf die tatsächliche Benutzung durch den Kunden an.
2.5 Das RMZ ist bei mangelhafter Lieferung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde das Recht zur Wandelung, d.h zur Rückgängigmachung des Vertrags, oder zur Minderung, d.h. zur Herabsetzung der Vergütung.
 
[3] Zugang
3.1 Die Kommunikationssysteme (Online-Dienste) vom RMZ stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche zur Verfügung, sofern nicht aufgrund höherer Gewalt oder technischer Notwendigkeit (Reparatur) das System abgeschaltet werden muss. Betriebsunterbrechungen werden, soweit möglich, mit angemessener Frist angekündigt.
3.2 Bei Ausfällen von Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs vom RMZ liegenden Störungsursache erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn das RMZ oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Bei Fehlern im Rahmen von wesentlichen Vertragspflichten erfolgt eine Erstattung auch beim Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit.
 
[4] Nutzungsgebühren
4.1 Die Nutzungsgebühren werden mit den jeweils letztgültigen Konditionen, die von denjenigen bei Vertragsschluß möglicherweise abweichen, in Rechnung gestellt. Die bei Vertragsschluß maßgebliche Preisliste wird dem Kunden schriftlich übergeben. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, soweit diese nicht bereits eingerechnet wurde.
4.2 Bei Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung und nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung ist das RMZ berechtigt, wegen des Zahlungsverzugs des Kunden die Erfüllung des Vertrages einzustellen und den Zugang des Kunden zu sperren oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Das RMZ ist zudem berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Sowohl dem Kunden als auch dem RMZ bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen. Das RMZ behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
4.3 Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Kosten nicht von ihm verursacht seien, so hat er dies nachzuweisen. Das RMZ hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist und mit der Kennung des Kunden die Leistungen vom RMZ in der in Rechnung gestellten Höhe in Anspruch genommen wurden.
 
[5] Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag für Providerdienstleistungen wird für eine Laufzeit von einem halben Jahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein halbes Jahr, falls er vom Kunden nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragsdauer erfolgen.
5.2 Eine Kündigung kann zu den genannten Zeitpunkten sowie bei Wegfall der Basis des wirtschaftlichen Gesamtkonzepts auch ohne Begründung vom RMZ ausgesprochen werden; bei groben Vertragsverletzungen auch ohne Einhaltung einer Frist.
 
[6] Haftung gegenüber dem RMZ
6.1 Schadensersatzansprüche gegen das RMZ und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Das gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Sofern eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit eintritt, ist diese auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die gesetzliche Haftung bei anfänglichem Unvermögen, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.2 Fällt dem RMZ nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
6.3 Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind bei leicht fahrlässigem Verschulden auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.
6.4 Eine Haftung des RMZ gegenüber Dritten sowie Art, Umfang und Qualität ihrer Leistungen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten gerichtlich in Anspruch zu nehmen, bevor er sich an Das RMZ wendet. Sollten durch Leistungen von Dritten dem Kunden Schäden entstehen, so werden dem Kunden etwaige Ansprüche des RMZ gegen den Dritten abgetreten. Die gilt insbesondere für Leistungen, auf deren Inhalt bzw. Ausführung das RMZ keinen Einfluss hat und die vom RMZ lediglich vermittelt werden.
6.5 Jegliche weitere Haftung vom RMZ für Folgen, die sich aus der Nutzung des Mansfeldsuedharzportals und der Datenübertragungsdienstleistungen durch den Kunden, durch Betriebsstörungen des Systems, durch höhere Gewalt oder durch die Beendigung dieses Vertrags ergeben, ist ausgeschlossen.
6.6 Das RMZ haftet insbesondere nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität der durch den Kunden über das Mansfeldsuedharzportal und die Datenübertragungs-dienstleistungen abgerufenen Informationen, Daten oder Programme, zu denen das RMZ lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom RMZ abgegeben. Das gleiche gilt für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er in dieser Weise erlangte Daten oder Programme in seinem System einsetzt oder in sonstiger Weise nutzt.
6.7 Das RMZ haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder anderer privater Datenübertragungsnetze.
6.8 Das RMZ wird von der Verantwortung für missbräuchliche, rechtswidrige oder strafbare Handlungen des Kunden, die dieser über das Mansfeldsuedharzportal und die Datenübertragungsdienstleistungen vornimmt, freigestellt. Der Kunde ist für seine Handlungen vollverantwortlich.
6.9 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei Verträgen mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Dienstleistung an den Kunden. Ergänzend hat der Kunde ggf. Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller, die den Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu machen.
 
[7] Pflichten und Haftung des Kunden
7.1 Informationen jeder Art, einschließlich Daten, Programmen und Dokumentationen, die der Kunde über das Mansfeldsuedharzportal und die Datenübertragungsdienstleistungen bezieht, bleiben ausschließliches Eigentum vom RMZ bzw. der jeweiligen Informationsanbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Informationen oder Dienstleistungen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, das RMZ bzw. der Informationsanbieter haben dies schriftlich gestattet.
7.2 Der Kunde ist verantwortlich und haftet für alle Kosten, Schäden und Ansprüche Dritter, die durch Gebrauch und Missbrauch seiner Teilnehmerkennung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Teilnehmerkennung und das zugehörige Passwort vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, da das RMZ nicht in der Lage ist, einen Missbrauch der Teilnehmerkennung bei Verwendung des richtigen Passworts festzustellen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienste sachgerecht zu nutzen und die jeweils erforderliche Sorgfaltspflicht walten zu lassen, um bei dem RMZ oder anderen Nutzern keine nicht sachgerechten Mehrkosten entstehen zu lassen.
7.4 Der Kunde darf das Mansfeldsuedharzportal nicht dazu nutzen, anderen unerwünschte E-Mail (z.B. Spam-Mail, Mail-Bombing) zu schicken. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, über das Mansfeldsuedharzportal über Dritte in rechtswidriger Weise Informationen einzuholen bzw. Kopien von Daten oder Passwörtern Dritter zu erlangen oder zu verändern.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung auf seinem System durchzuführen.
7.6 Der Kunde ist für die von ihm verfügbar gemachten Texte, Dateien und Programme presserechtlich verantwortlich und haftet selbst für durch ihn verursachte Verletzungen von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten.
7.7 Das RMZ ist berechtigt, bei Verstößen gegen die den Kunden betreffenden Verpflichtungen den Vertrag fristlos zu kündigen, Dienstleistungen sofort einzustellen und eventuelle Schadensersatzforderungen geltend zu machen, und auf ihren Servern befindliche rechtswidrige Daten, Informationen oder Programme zu entfernen.
 
[8] Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind die dem RMZ gegenüber gemachten Angaben nicht als vertraulich einzustufen.
8.2 Hiermit wird der Kunde gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass das RMZ seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
8.3 Das RMZ ist berechtigt, Daten des Kunden elektronisch zu speichern und zu verarbeiten und Nutzungsstatistiken zu erstellen sowie Informationen über den Kunden Dritten zugänglich zu machen, soweit dieser nicht schriftlich widerspricht.
 
[9] Schriftformerfordernis
9.1 Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden über den Inhalt dieser Vereinbarung hinaus wurden nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Auch sonstige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3 Mündliche Absprachen erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit. Die schriftliche Bestätigung kann sowohl vom Kunden als auch vom RMZ vorgenommen werden. Auch die Aufhebung dieser Vorschrift bedarf der Schriftform.
 
[10] Sonstiges
10.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so behalten alle anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Vertragspartner werden sich anstelle der unwirksamen Bestimmung auf eine neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahe kommt und rechtlichen Bestand hat.
10.2 Erfüllungsort ist Lutherstadt Eisleben.
10.3 Gerichtsstand ist Lutherstadt Eisleben.