Schulen im Landkreis Mansfeld-Südharz
Der Landkreis ist Träger der weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen. Dazu zählen die Sekundarschulen, Gymnasien und Förderschulen. Zudem sind die Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz ebenfalls in der Verantwortung des Landkreises.
Für die Grundschulen sind die Gemeinden zuständig. Eine Übersicht dazu finden Sie im Schulentwicklungsplan des Landkreises. Gleiches gilt für die Schulen in privater Trägerschaft.
Zudem finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis.
Übersicht Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in seine Schulen investiert und wird auch künftig kräftig in die Bildungslandschaft MSH investieren.
Welche Schulen gibt es wo? Hier finden Sie eine Übersicht - sortiert nach Schulart und Standort.
Schulentwicklungsplanung
Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist für die Schulentwicklungsplanung zuständig. Hierbei werden alle Schulformen betrachtet, so dass sich hier neben den Schulen in Trägerschaft des Landkreises auch die Grundschulen und die Schulen in privater Trägerschaft wiederfinden. Der Kreistag Mansfeld-Südharz muss die Schulentwicklungsplanung beschließen.
Schülerbeförderung
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Landkreis regelt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und darauf aufbauend eine vom Kreistag beschlossene Satzung.
Mehr lesenIn bestimmten Fällen haben Schülerinnen und Schüler auch einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Die Schülerbeförderungssatzung und alle Antragsformulare finden Sie hier.
Einschulungsuntersuchung
(Gesundheitsamt)
Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, muss es im Rahmen einer Einschulungsuntersuchung amtsärztlich untersucht werden. Es werden Motorik (Fein- und Grobmotorik), Sprache und Wissen überprüft. Zudem erfolgt ein Seh- und Hörtest. Die Untersuchung im Gesundheitsamt des Landkreises dauert ca. 40-50 min.
Für die Einschulungsuntersuchung erfolgt die Terminvergabe entweder bei Schulanmeldung oder über die Schule nach der Schulanmeldung.
Zur Untersuchung bringen Sie bitte den Impfausweis des Kindes, das Vorsorgeuntersuchungsheft (U-Heft), den ausgefüllten Elternfragebogen und falls vorhanden die Brille mit.
Mehr lesenFür die Schultauglichkeitsuntersuchung von Asylbewerbern und Migranten vereinbaren Sie bitte einen Termin - gern per E-Mail unter schularzt@lkmsh.de - und geben dabei Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer an. Zur Untersuchung bringen Sie bitte Ausweisdokumente, Impfdokumente und falls vorhanden die Brille und/ oder weitere Hilfsmittel mit. Die Vorstellung des Kindes in Begleitung eines Dolmetschers/Übersetzers ist empfehlenswert.
Ansprechpartner für die Schuleingangsuntersuchung ist das Gesundheitsamt: 03464/535-4401
Ansprechpartner
Christin Hachmeister-Hübner
Leiterin Schul- und Sportamt
Telefon: +49 (0) 3464 535 3201
E-Mail schulverwaltung@lkmsh.de